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Ausweise

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Ausweise für Baumaschinenführer

Einen Baumaschinenführerausweis von K-BMF erhalten Sie, wenn Sie die Prüfung bei einer K-BMF Prüfungsstätte absolvieren.

 

 

  • Bestehender anerkannter Ausweis / Duplikatbestellung

    Sind Sie im Besitz eines bestehenden anerkannten Baumaschinenführerausweises oder wollen Sie ein Duplikat bestellen, senden Sie bitte die folgenden Unterlagen an info@k-bmf.ch:

     

    • Den ausgefüllten Antrag für das Umschreiben eines bestehenden anerkannten Baumaschinenführerausweises oder das Bestellen eines Duplikates;
    • Aktuelles Passfoto von guter Qualität. Grösse ca. 35 x 45 mm;
    • Original-Baumaschinenführerausweis. Wenn der Baumaschinenführerausweis nicht mehr vorhanden oder unleserlich ist, Bestätigung einer beglaubigten Kopie und
    • Ausweiskopie (Pass oder Identitätskarte oder Aufenthaltsbewilligung).

     

    Es werden Kosten in Höhe von CHF 50.00 (exkl. MwSt.) in Rechnung gestellt.

     

    Nach Prüfung der Unterlagen und Zahlungseingang der Ausweisgebühr, erhalten Sie Ihren Ausweis per Post. 

  • Ausweise der Kantone Genf, Neuenburg, Waadt, Wallis

    Sind Sie im Besitz eines Ausweises aus den Kantonen Genf, Neuenburg, Waadt oder Wallis, wenden Sie sich bitte an den entsprechenden kantonalen Baumeisterverband:

     

    • Genf
    • Neuenburg
    • Waadt
    • Wallis
  • Anerkennung Ausweise Dritter

    Eine Anerkennung von Baumaschinenführerausweisen Dritter durch K-BMF ist nicht möglich.

     

    Zur Erlangung eines Baumaschinenführerausweises K-BMF muss die Prüfung der jeweiligen Kategorie gemäss dem Prüfungsreglement für Baumaschinenführer K-BMF absolviert werden.

     

    Bitte informieren Sie sich über Angebote zur Ausbildung und Prüfung in der von Ihnen gewünschten Kategorie bei einer K-BMF-anerkannten Ausbildungs- und Prüfungsstätte.

  • Kategorie M1 mit Übergangslösung

    Sollte ein Kandidat eine Prüfung für die Kategorien M2, M3, M4, M5, M6 oder M7 (ohne vorherigen Besuch des Moduls für die Kategorie M1) absolvieren und kann zusätzlich eine 5-jährige Erfahrung auf der Einsatzmaschine der erworbenen Kategorie nachweisen, erwirbt er zusätzlich die Kategorie M1 (ohne Grundkurs und Prüfung).

    Der Nachweis der 5-jährigen Erfahrung muss in der Regel der Ausbildungsstätte zur Verfügung gestellt werden.

    Auf dem Ausweis erscheinen dann am Ende der Ausweisnummer die Buchstaben „ST“. Diese stehen für solution transitoire = Übergangslösung. Dabei ist zu beachten, dass die Besitzer dieser Ausweise in der Romandie nicht als Baumaschinenführer akzeptiert werden.

    Diese Regelung gilt bis 31.12.2026.

     

Kontakt

Sekretariat K-BMFTelefon+41 58 360 76 99Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Formulare und Merkblätter

1 public documents
Antrag für das Umschreiben eines bestehenden anerkannten Baumaschinenführerausweises oder das Bestellen eines Duplikates
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+41 58 360 76 99 info@k-bmf.ch
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