Einen Baumaschinenführerausweis von K-BMF erhalten Sie, wenn Sie die Prüfung bei einer K-BMF Prüfungsstätte absolvieren.
Sind Sie im Besitz eines bestehenden anerkannten Baumaschinenführerausweises oder wollen Sie ein Duplikat bestellen, senden Sie bitte die folgenden Unterlagen an info@k-bmf.ch:
Es werden Kosten in Höhe von CHF 50.00 (exkl. MwSt.) in Rechnung gestellt.
Nach Prüfung der Unterlagen und Zahlungseingang der Ausweisgebühr, erhalten Sie Ihren Ausweis per Post.
Eine Anerkennung von Baumaschinenführerausweisen Dritter durch K-BMF ist nicht möglich.
Zur Erlangung eines Baumaschinenführerausweises K-BMF muss die Prüfung der jeweiligen Kategorie gemäss dem Prüfungsreglement für Baumaschinenführer K-BMF absolviert werden.
Bitte informieren Sie sich über Angebote zur Ausbildung und Prüfung in der von Ihnen gewünschten Kategorie bei einer K-BMF-anerkannten Ausbildungs- und Prüfungsstätte.
Sollte ein Kandidat eine Prüfung für die Kategorien M2, M3, M4, M5, M6 oder M7 (ohne vorherigen Besuch des Moduls für die Kategorie M1) absolvieren und kann zusätzlich eine 5-jährige Erfahrung auf der Einsatzmaschine der erworbenen Kategorie nachweisen, erwirbt er zusätzlich die Kategorie M1 (ohne Grundkurs und Prüfung).
Der Nachweis der 5-jährigen Erfahrung muss in der Regel der Ausbildungsstätte zur Verfügung gestellt werden.
Auf dem Ausweis erscheinen dann am Ende der Ausweisnummer die Buchstaben „ST“. Diese stehen für solution transitoire = Übergangslösung. Dabei ist zu beachten, dass die Besitzer dieser Ausweise in der Romandie nicht als Baumaschinenführer akzeptiert werden.
Diese Regelung gilt bis 31.12.2026.